Leistungen
- Anerkennung nach AnFöVo § 45a Abs.1 SGBXI vorhanden.
- Abrechnung über die Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege bei vorhandenen Pflegegrad möglich.
- Wir beraten Sie gern.
- Einkäufe
- Haushalt
- Wäsche waschen
- Fenster putzen
- zum Arzt oder zur Therapie
- zum Spaziergang oder in Ihr Lieblingslokal
- ins Theater, Kino oder Museum
- zu Ausflügen in die nahe Umgebung
- Karten- und Gesellschaftsspiele
- Gedächtnistraining
- Erinnerungspflege
- Biographiearbeit
- Haustierversorgung
- Beantragung oder Anpassung des Pflegegrades
- Nutzung finanzieller Fördermittel
- Beantragung von Hilfsmitteln
- Mobile Hilfsdienste, wie Essen auf Rädern
- Friseur
- Fußpflege
- Physio- oder Ergotherapt
- Hausnotruf
- Tagespflege
- Kurzzeitpflege
- Ambulante Pflege
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