Leistungen

  • Anerkennung nach AnFöVo § 45a Abs.1 SGBXI vorhanden.
  • Abrechnung über die Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege bei vorhandenen Pflegegrad möglich.
  • Wir beraten Sie gern.
Wir erledigen für Sie:
  • Einkäufe
  • Haushalt
  • Wäsche waschen
  • Fenster putzen
Wir fahren Sie:
  • zum Arzt oder zur Therapie
  • zum Spaziergang oder in Ihr Lieblingslokal
  • ins Theater, Kino oder Museum
  • zu Ausflügen in die nahe Umgebung
Gemeinsam mit Ihnen machen wir:
  • Karten- und Gesellschaftsspiele
  • Gedächtnistraining
  • Erinnerungspflege
  • Biographiearbeit
  • Haustierversorgung
Wir helfen Ihnen bei der:
  • Beantragung oder Anpassung des Pflegegrades
  • Nutzung finanzieller Fördermittel
  • Beantragung von Hilfsmitteln
Wir vermitteln Ihnen:
  • Mobile Hilfsdienste, wie Essen auf Rädern
  • Friseur
  • Fußpflege
  • Physio- oder Ergotherapt
  • Hausnotruf
Durch unsere Kooperation mit ambulanten Diensten beraten wir Sie zu:
  • Tagespflege
  • Kurzzeitpflege
  • Ambulante Pflege

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